Diese Webseite ist bestimmt für die Benutzer der BICS-Software und für alle anderen Beteiligten an der elektronischen Meldung in der Binnenschifffahrt. Schiffer, (Binnenschifffahrts-)Unternehmen, Wasserstraßenverwaltungen, Entwickler von RIS-Technologie und andere Interessierte finden auf dieser Webseite alle Informationen über das niederländische Informations- und Kommunikationssystem für die Binnenschifffahrt (die Abkürzung BICS steht für „Binnenvaart Informatie en Communicatie Systeem“) sowie weiterhin über die damit zusammenhängenden Anwendungen und Normen.
Für Sondertransporte (s. Artikel 1.21 der niederländischen Rheinschifffahrtspolizeiverordnung - RPR) müssen die Schiffsreisen elektronisch gemeldet werden. Zur Erfüllung dieser elektronischen Meldepflicht kann die BICSSoftware benutzt werden. Für Sondertransporte kann es im Hinblick auf die elektronische Meldung abweichende Situationen aufgrund der Zusammenstellung der Schiffseinheit geben. Diese Instruktionskarte beschreibt diese Situationen und erteilt Anweisungen, wie die fragliche Reise mit Hilfe der BICS-Software gemeldet werden muss.
Es wurden neue Anweisungskarten für BICS zur Verfügung gestellt, in denen die Verwendung einiger praktischer BICS-Funktionen erläutert wird. Möchten Sie zum Beispiel, dass Ihre Fahrten von Antwerpen in die Niederlande automatisch gemeldet werden, oder suchen Sie nach einer Möglichkeit, dass Ihre ETA automatisch gemeldet wird, wenn Sie Terneuzen als Wegpunkt haben? Dann werfen Sie einen Blick in die nachstehenden Bedienungsanleitungen. Auf der Seite Handbücher und sonstige Benutzerdokumentation finden Sie weitere Anleitungskarten.
Die in § 12.01 RheinSchPV (siehe Seite 79) vorgesehene Meldepflicht, die heute über Sprechfunk, schriftlich oder elektronisch erfolgen kann, ist ab dem 1. Dezember 2021 zwingend auf elektronischem Wege durchzuführen. Die elektronische Meldepflicht, die bis dahin nur für Verbände und Fahrzeuge, die Container befördern, und Fahrzeuge mit festverbundenen Tanks an Bord galt, wird auf die folgenden Fahrzeugarten ausgeweitet:
Mit der BICS-Software können Sie dieser elektronischen Meldepflicht nachkommen. Bevor Sie BICS nutzen können, benötigen Sie zwei Konten, nämlich:
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den BICS-Helpdesk. Sie können Ihre Frage auch per E-Mail über das BICS-Kontaktformular senden.
Die Webseite ist speziell für die unmittelbaren Benutzer des BICS-Systems konzipiert, also die Schiffer in der gewerblichen Binnenschifffahrt. Die Benutzer können sich online registrieren (BICS anfordern) und die Software herunterladen. Weiterhin finden Sie auf diesen Webseiten Handbücher, Unterstützung, Hintergründe und Kontaktangaben. Entwickler finden hier die relevante Dokumentation mit den Standards, Referenzdaten und Spezifikationen.
BICS-Software von Grund auf überarbeitet
Inzwischen wurde vom niederländischen Wasserwirtschaftsamt (Rijkswaterstaat) eine neue Version der BICS-Software bereitgestellt. Die BICS-Version 5 ist die von Grund auf neu entwickelte Version der BICS-Software, die alle vorigen BICS-Versionen (Version 4 und älter) sowie ERI-Net ersetzt. Mithilfe dieses modernisierten Computerprogramms wird endgültig der Schritt zur elektronischen Meldung über Internet-Technologie und internationale RIS-Standards gemacht.
Mit dem neu entwickelten Programm können Sie die Anforderungen der elektronischen Meldepflicht erfüllen.
NOTE: A new release of BICS has been published (version 5.5) This version is compatible with Mac OS Catalina (10.15).
Die Webseite
Der Inhalt dieser Webseite wurde vollständig an die neue BICS-Software angepasst. Im Bereich „Benutzung der BICS-Software“ finden Sie praktische Anweisungen für die Installation und Benutzung der neuen BICS-Software. Auf der „Hilfe“-Seite finden Sie Informationen über Aufbau und Benutzung dieser Webseite, wie z.B. die Bedeutung von häufig verwendeten Begriffen und Abkürzungen.
Benutzen Sie zum Navigieren auf dieser Webseite das Menü oder die in den Text aufgenommenen Hyperlinks; Sie können auch einen Suchbegriff in das Suchfeld eingeben. Schauen Sie sich auch die „Tipps und häufig gestellte Fragen“ an. Möglicherweise finden Sie hier schon sofort, was Sie suchen. Für weitere Informationen oder zur Beantwortung eventueller Fragen über die BICS-Software können Sie sich natürlich auch immer an den BICS-Helpdesk wenden.
Viel Erfolg bei der elektronischen Meldung!
Die Waal bei Nimwegen, von der Verkehrsleitzentrale aus gesehen