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Willkommen auf der BICS-Website

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Diese Webseite ist bestimmt für die Benutzer der BICS-Software und für alle anderen Beteiligten an der elektronischen Meldung in der Binnenschifffahrt. Schiffer, (Binnenschifffahrts-)Unternehmen, Wasserstraßenverwaltungen, Entwickler von RIS-Technologie und andere Interessierte finden auf dieser Webseite alle Informationen über das niederländische Informations- und Kommunikationssystem für die Binnenschifffahrt (die Abkürzung BICS steht für „Binnenvaart Informatie en Communicatie Systeem“) sowie weiterhin über die damit zusammenhängenden Anwendungen und Normen.

 

 

Einmalige elektronische Meldung der Reise Flandern - Niederlande ab 15. Februar 2023 möglich

Fahren Sie von den Niederlanden nach Flandern oder andersherum? Ab dem 15. Februar 2023 müssen Sie diese Reise dann nur noch einmal melden. Eine erneute elektronische "Neuanmeldung" an der Grenze ist dann nicht mehr erforderlich. Diese Verwaltungsvereinfachung ist das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit zwischen den flämischen Wasserstraßenverwaltungen und Rijkswaterstaat.

Ab dem 15. Februar 2023 werden Fahrt- und Frachtdaten, die vor der Fahrt über eine Meldesoftware (z. B. BICS) gemeldet werden, direkt mit den gegenseitigen Partnern ausgetauscht. "Es ist schön, dass dies auf diese Weise geschehen kann. Vor allem erspart es dem Skipper doppelte Arbeit. Wir haben Signale aus dem Sektor erhalten, dass die elektronische Meldung an der Grenze zwischen Flandern und den Niederlanden zu viel Frustration führen könnte. Vor allem, weil die Internetverbindung an diesen Orten manchmal ausfällt. Deshalb bin ich stolz, dass diese Anpassung möglich ist. So Karin Valkenier, Projektleiterin bei Rijkswaterstaat.

Effizientere Verarbeitung

In Flandern werden die Daten seit dieser Anpassung auch direkt mit den Wasserstraßenbehörden auf der Schiffsroute über die eRIba-Plattform ausgetauscht. "All dies jedoch unter der Voraussetzung, dass der Schiffsführer mindestens zwei Wegpunkte über die Meldesoftware weitergibt. Dies gewährleistet eine effizientere Bearbeitung der Voranmeldung für die Bauarbeiten und eine reibungslose und korrekte Rechnungsstellung", sagt Jan Gilissen von der Flämischen Wasserstraße.

Reibungsloses Segeln

"Wir werden diesen Austausch ab 15. Februar 2023 beginnen. Als Schiffsführer müssen Sie nichts weiter tun, außer einer einmaligen elektronischen Benachrichtigung bei Abfahrt der Reise. In der Anlaufphase sind wir besonders neugierig auf die Erfahrungen der beteiligten Partner. Wir hoffen, dass dies für alle Beteiligten zu einem noch reibungsloseren Ablauf führen wird". Also Valkenier.

BICS

Haben Sie in BICS eine automatische Wiederanmeldung von Fahrten zwischen Antwerpen und den Niederlanden eingerichtet? Dann entfernen Sie diese automatische erneute Benachrichtigung ab dem 15. Februar. Wie Sie eine automatische Wiederholungsbenachrichtigung entfernen können, wird hier erklärt.

 

Meldung einer Sondertransport-Reise mit BICS 

Für Sondertransporte (s. Artikel 1.21 der niederländischen Rheinschifffahrtspolizeiverordnung - RPR) müssen die Schiffsreisen elektronisch gemeldet werden. Zur Erfüllung dieser elektronischen Meldepflicht kann die BICSSoftware benutzt werden. Für Sondertransporte kann es im Hinblick auf die elektronische Meldung abweichende Situationen aufgrund der Zusammenstellung der Schiffseinheit geben. Diese Instruktionskarte beschreibt diese Situationen und erteilt Anweisungen, wie die fragliche Reise mit Hilfe der BICS-Software gemeldet werden muss. 

 

Neue Instruktionskarten

Es wurden neue Anweisungskarten für BICS zur Verfügung gestellt, in denen die Verwendung einiger praktischer BICS-Funktionen erläutert wird. Möchten Sie zum Beispiel, dass Ihre Fahrten von Antwerpen in die Niederlande automatisch gemeldet werden, oder suchen Sie nach einer Möglichkeit, dass Ihre ETA automatisch gemeldet wird, wenn Sie Terneuzen als Wegpunkt haben? Dann werfen Sie einen Blick in die nachstehenden Bedienungsanleitungen. Auf der Seite Handbücher und sonstige Benutzerdokumentation finden Sie weitere Anleitungskarten.

 

Erweiterung der Zielgruppe der elektronischen Meldepflicht zum 1. Dezember 2021

Die in § 12.01 RheinSchPV (siehe Seite 79) vorgesehene Meldepflicht, die heute über Sprechfunk, schriftlich oder elektronisch erfolgen kann, ist ab dem 1. Dezember 2021 zwingend auf elektronischem Wege durchzuführen. Die elektronische Meldepflicht, die bis dahin nur für Verbände und Fahrzeuge, die Container befördern, und Fahrzeuge mit festverbundenen Tanks an Bord galt, wird auf die folgenden Fahrzeugarten ausgeweitet:

  • Die unter § 12.01 Nummer 1 Buchstabe a RheinSchPV fallenden Fahrzeuge, die Güter an Bord haben, deren Beförderung dem ADN unterliegt;
  • Die unter § 12.01 Nummer 1 Buchstabe d RheinSchPV fallenden Fahrzeuge mit einer Länge über 110 m;
  • Die unter § 12.01 Nummer 1 Buchstabe e RheinSchPV fallenden Kabinenschiffe;
  • Die unter § 12.01 Nummer 1 Buchstabe f RheinSchPV fallenden Seeschiffe;
  • Die unter § 12.01 Nummer 1 Buchstabe g RheinSchPV fallenden Fahrzeuge, die ein LNG-System an Bord haben;
  • Die unter § 12.01 Nummer 1 Buchstabe h RheinSchPV fallenden Sondertransporte nach § 1.21.

Mit der BICS-Software können Sie dieser elektronischen Meldepflicht nachkommen.​

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den BICS-Helpdesk. Sie können Ihre Frage auch per E-Mail über das BICS-Kontaktformular senden.

 

Für Benutzer der BICS-Software

Die Webseite ist speziell für die unmittelbaren Benutzer des BICS-Systems konzipiert, also die Schiffer in der gewerblichen Binnenschifffahrt. Die Benutzer können sich online registrieren (BICS anfordern) und die Software herunterladen. Weiterhin finden Sie auf diesen Webseiten Handbücher, Unterstützung, Hintergründe und Kontaktangaben. Entwickler finden hier die relevante Dokumentation mit den Standards, Referenzdaten und Spezifikationen.

BICS-Software von Grund auf überarbeitet

BICS-Version 5: Beispiel für das Hauptfenster des neuen BICS-Systems, die sogenannte Konsole.

Inzwischen wurde vom niederländischen Wasserwirtschaftsamt (Rijkswaterstaat) eine neue Version der BICS-Software bereitgestellt. Die BICS-Version 5 ist die von Grund auf neu entwickelte Version der BICS-Software, die alle vorigen BICS-Versionen (Version 4 und älter) sowie ERI-Net ersetzt. Mithilfe dieses modernisierten Computerprogramms wird endgültig der Schritt zur elektronischen Meldung über Internet-Technologie und internationale RIS-Standards gemacht.

Mit dem neu entwickelten Programm können Sie die Anforderungen der elektronischen Meldepflicht erfüllen.

NOTE: A new release of BICS has been published (version 5.5) This version is compatible with Mac OS Catalina (10.15). 

Die Webseite

Der Inhalt dieser Webseite wurde vollständig an die neue BICS-Software angepasst. Im Bereich „Benutzung der BICS-Software“ finden Sie praktische Anweisungen für die Installation und Benutzung der neuen BICS-Software. Auf der „Hilfe“-Seite finden Sie Informationen über Aufbau und Benutzung dieser Webseite, wie z.B. die Bedeutung von häufig verwendeten Begriffen und Abkürzungen.

Benutzen Sie zum Navigieren auf dieser Webseite das Menü oder die in den Text aufgenommenen Hyperlinks; Sie können auch einen Suchbegriff in das Suchfeld eingeben. Schauen Sie sich auch die „Tipps und häufig gestellte Fragen“ an. Möglicherweise finden Sie hier schon sofort, was Sie suchen. Für weitere Informationen oder zur Beantwortung eventueller Fragen über die BICS-Software können Sie sich natürlich auch immer an den BICS-Helpdesk wenden.

Viel Erfolg bei der elektronischen Meldung!

Foto aus der Verkehrsleitzentrale auf der Waal in Nimwegen. 
Die Waal bei Nimwegen, von der Verkehrsleitzentrale aus gesehen