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E-Meldungspflicht (Elektronische Meldeverpflichtung)

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E-Meldepflicht - ZKR (Zentralkommission für die Rheinschifffahrt)Auf dieser Seite finden Sie Hintergrundinformationen über die elektronische Meldepflicht für die Schifffahrt auf u.a. dem Rhein,
auch kurz als E-Meldepflicht bezeichnet.

 

Was ist die elektronische Meldepflicht?

Bestimmte Reise- und Ladungsdaten müssen den zuständigen Behörden elektronisch bereitgestellt werden. Diese Verpflichtung ist u.a. festgelegt in:

Beide Vorschriften sehen eine elektronische Meldepflicht vor für alle Schiffe, die Container transportieren.

Die Notwendigkeit der E-Meldepflicht begründet sich dadurch, dass die eventuellen Folgen eines Unfalls mit einem Containerschiff begrenzt werden können, wenn die Behörden auf möglichst viele Daten über Container und Ladung zugreifen können. Darum ist es auch wichtig, Daten in Bezug auf Container zu übermitteln, die keine gefährliche Ladung enthalten, und zwar so genau wie möglich, am liebsten einschließlich Nummer, Gesamtgewicht jedes Containers und Staupositionen im Schiff. Dies ist im heutigen Standard für die elektronische Meldung in der Binnenschifffahrt bereits vorgesehen.

Wo gilt die elektronische Meldepflicht?

Die Verpflichtung der bereits genannten Schiffe zur elektronischen Bereitstellung der Reise- und Ladungsdaten gilt u.a. auf dem Rhein sowie auf sämtlichen Gewässern, die unter den Geltungsbereich der BPR-Verordnung („Binnenvaartpolitiereglement“, niederländische Polizeiverordnung für die Binnenschifffahrt) fallen.

Was beinhaltet die Meldepflicht?

Die Meldung muss verschickt werden, bevor das Schiff losfährt bzw. bevor es in einen der bereits genannten Flussabschnitte hineinfährt. Außerdem muss bei jeder Änderung der Reise- und Ladungsdaten eine neue elektronische Meldung verschickt werden.

Die BICS-Software und die elektronische Meldepflicht

Die BICS-Software generiert einen Meldungstyp, der den europäischen Standard (Verordnung (EU) 164/2010, ERINOT 1.2) erfüllt. Damit wird gewährleistet, dass die von Ihnen eingegebenen Reise- und Ladungsdaten von den zuständigen Behörden als gültige elektronische Meldung empfangen werden können.

Falls Sie nicht unter die elektronische Meldepflicht fallen, können Sie sich natürlich auch freiwillig elektronisch über die BICS-Software melden. Wie Sie eine Version der BICS-Software bekommen können, können Sie auf der Seite „BICS anfordern“ nachlesen.