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Willkommen auf der BICS-Website

Diese Website richtet sich an Benutzer von BICS und andere, die mit der elektronischen Meldung in der Binnenschifffahrt befasst sind. Schiffsführer, (Binnenschifffahrts)unternehmen, Wasserstraßenverwaltungen, RIS-Technologieentwickler und andere Interessierte finden auf dieser Website alle Informationen zum Binnenschifffahrt Informations- und Kommunikationssystem (BICS).

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Nachrichten

 

Neue Version von BICS

Rijkswaterstaat stellt ab dem 4. März 2024 BICS Version 6 vor - Ein frischer Schritt in die Zukunft der Binnenschifffahrtsinformation und Kommunikation

Im letzten Jahr feierte das Binnenschifffahrtsinformations- und -kommunikationssystem (BICS) sein 25-jähriges Jubiläum. Zu diesem Anlass hat Rijkswaterstaat in Zusammenarbeit mit dem Büro für Binnenschifffahrts-Telematik der Benutzeroberfläche von BICS ein neues, benutzerfreundlicheres Aussehen verliehen. Im Laufe des letzten anderthalben Jahres hat Rijkswaterstaat Schiffer aktiv in die Testphase der neuen Version einbezogen, was zu einer wertvollen Zusammenarbeit mit begeisterten Schiffern führte, die während der Entwicklung dieser verbesserten Version Feedback lieferten.

Weitere Informationen zu dieser neuen Version von BICS finden Sie hier.


BICS-Website erfährt Verjüngungskur

Wir freuen uns, bekannt zu geben, dass die BICS-Website eine bemerkenswerte Transformation mit einem zeitgemäßen neuen Aussehen und verbessertem Layout durchlaufen hat. Diese Neugestaltung ist nicht nur ästhetisch ansprechend, sondern auch darauf ausgelegt, die Benutzerführung zu verbessern und das gesamte Online-Erlebnis zu optimieren.

Neben den visuellen Veränderungen hat die Website auch einige funktionale Updates erfahren, die darauf abzielen, das gesamte Benutzererlebnis zu optimieren. Benutzer werden ermutigt, die überarbeitete Website zu erkunden und Feedback mit dem BICS-Helpdesk zu teilen, um kontinuierliche Verbesserungen zu unterstützen.


Einmalige elektronische Meldung der Reise zwischen Flandern und den Niederlanden ab dem 15. Februar 2023 möglich

Wenn Sie von den Niederlanden nach Flandern fahren oder umgekehrt, müssen Sie ab dem 15. Februar 2023 diese Reise nur einmal melden. Es ist nicht mehr erforderlich, sich an der Grenze erneut elektronisch anzumelden. Diese Vereinfachung der administrativen Verfahren ist das Ergebnis enger Zusammenarbeit zwischen den Wasserstraßenverwaltungen Flanderns und Rijkswaterstaat.

Ab dem 15. Februar 2023 werden die vor der Reise gemeldeten Reise- und Ladungsdaten über Melde-Software wie BICS direkt mit den beteiligten Partnern geteilt. "Dies gewährleistet einen effizienten Datenaustausch und vermeidet doppelte Arbeit für den Schiffsführer. Wir haben Rückmeldungen aus der Branche erhalten, dass die elektronische Meldung an der Grenze zwischen Flandern und den Niederlanden, insbesondere aufgrund möglicher Schwierigkeiten mit der Internetverbindung an diesen Orten, zu Frustration führen kann. Wir sind stolz darauf, diese Anpassung realisieren zu können", sagt Karin Valkenier, Projektleiterin bei Rijkswaterstaat.

Effizientere Abwicklung

Seit dieser Anpassung werden die Daten in Flandern auch direkt über die eRIBa-Plattform mit den Wasserstraßenverwaltungen entlang der Route des Schiffes geteilt, vorausgesetzt, der Schiffsführer gibt mindestens zwei Routenpunkte über die Melde-Software weiter. Dies ermöglicht eine effizientere Abwicklung der Voranmeldung bei den Bauwerken und trägt zu einer reibungslosen und korrekten Abrechnung bei, wie Jan Gilissen, RIS-Anwendungsmanager bei De Vlaamse Waterweg nv, betont.

Gute Fahrt

"Ab dem 15. Februar 2023 starten wir mit diesem Datenaustausch. Als Schiffsführer müssen Sie nichts zusätzlich tun, außer sich einmal elektronisch bei Abfahrt Ihrer Reise zu melden. Während der Einführungsphase sind wir besonders gespannt auf die Erfahrungen aller beteiligten Partner. Wir hoffen, dass diese Initiative für alle zu einer noch reibungsloseren Fahrt führt", sagt Valkenier.

Was bedeutet das für BICS?

Haben Sie in BICS die automatische Neuanmeldung von Reisen zwischen Antwerpen und den Niederlanden aktiviert? Dann entfernen Sie diese automatische Neuanmeldung so schnell wie möglich. Hier wird erläutert, wie Sie die automatische Neuanmeldung entfernen können: hier.


Besondere Transporte mit BICS melden

Wenn Ihre Schiffreise einen besonderen Transport betrifft, muss dieser gemäß Artikel 1.21 der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung elektronisch gemeldet werden. Die BICS-Software kann zur Erfüllung dieser elektronischen Meldepflicht verwendet werden. Bei der elektronischen Meldung von besonderen Transporten können aufgrund der Zusammensetzung der fahrenden Einheit abweichende Situationen auftreten. In dieser Anleitungskarte werden diese Situationen beschrieben, und es werden Anweisungen zur Meldung solcher Reisen mit Hilfe von BICS gegeben.


Automatische ETA-Meldung bei der Schleuse Terneuzen

Wenn Sie möchten, dass Ihre ETA automatisch gemeldet wird, wenn Sie die Schleuse Terneuzen als Zwischenziel Ihrer Reise angeben, können Sie diese Anleitungskarte konsultieren. Diese Anleitungskarte erläutert ausführlich, wie Sie Ihre BICS konfigurieren können, um in diesem Fall automatisch eine ETA-Meldung an der Schleuse Terneuzen zu erstellen.


Erweiterung der Zielgruppe der elektronischen Meldepflicht ab dem 1. Dezember 2021

Ab dem 1. Dezember 2021 gilt eine elektronische Meldepflicht für die Daten, die zuvor gemäß Artikel 12.01 der Rheinschifffahrtpolizeiverordnung (RheinSchPV) über Funk, schriftlich oder elektronisch gemeldet werden konnten. Diese Verpflichtung, die bis zu diesem Datum nur für Verbände und Schiffe galt, die Container transportieren, sowie für Schiffe mit festen Tanks an Bord, wird nun auf folgende Schiffstypen ausgedehnt:

  • Schiffe, die gemäß Artikel 12.01, erster Absatz, Buchstabe a des RPR fallen und Güter befördern, auf die das ADN (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenschifffahrtswegen) anwendbar ist.
  • Schiffe, die gemäß Artikel 12.01, erster Absatz, Buchstabe d des RPR fallen und eine Länge von mehr als 110 Metern haben.
  • Hotelschiffe, die gemäß Artikel 12.01, erster Absatz, Buchstabe e des RPR fallen.
  • Seeschiffe, die gemäß Artikel 12.01, erster Absatz, Buchstabe f des RPR fallen.
  • Schiffe, die gemäß Artikel 12.01, erster Absatz, Buchstabe g des RPR fallen und ein LNG-System an Bord haben.
  • Besondere Transporte, wie in Artikel 1.21 des RPR beschrieben, wie in Artikel 12.01, erster Absatz, Buchstabe h des RPR angegeben.

Um dieser elektronischen Meldepflicht nachzukommen, kann die BICS-Software verwendet werden.